AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

1. Allgemeines

1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen von Werbeagentur Designed by Sascha Schindler, Inhaber: Sascha Schindler, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Abweichende Bedingungen des Kunden werden von Werbeagentur Designed by Sascha Schindler nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Werbeagentur Designed by Sascha Schindler und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in Textform zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

4. Werbeagentur Designed by Sascha Schindler erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Gestaltung und Produktion von Werbemedien und Internetauftritten. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von Werbeagentur Designed by Sascha Schindler.

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrages

1. Grundlage für den Auftrag und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an Werbeagentur Designed by Sascha Schindler auszuhändigende Briefing. Wird Werbeagentur Designed by Sascha Schindler das Briefing vom Kunden mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt Werbeagentur Designed by Sascha Schindler über den Inhalt des Briefings ein Bericht, welcher dem Kunden innerhalb von 7 Kalendertagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieser Bericht wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Bericht nicht innerhalb von 7 Kalendertagen widerspricht.

2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Werbeagentur Designed by Sascha Schindler, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinaus-zuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Werbeagentur Designed by Sascha Schindler resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten. Schadensersatzansprüche aus anderen Gründen als das eines Ereignisses höherer Gewalt bleiben von dieser Regelung unberührt.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

1. Der Kunde erwirbt erst mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorar für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von Werbeagentur Designed by Sascha Schindler im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Werbeagentur Designed by Sascha Schindler.

2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen und Produkte sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Damit stehen Werbeagentur Designed by Sascha Schindler insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

3. Werbeagentur Designed by Sascha Schindler darf die von ihr entwickelten Werbemittel für Eigenwerbung publizieren. Diese werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Werbeagentur Designed by Sascha Schindler und dem Kunden ausgeschlossen werden.

4. Die Arbeiten von Werbeagentur Designed by Sascha Schindler dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Werbeagentur Designed by Sascha Schindler vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der zehnfacher Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Werbeagentur Designed by Sascha Schindler.

6. Über den Umfang der Nutzung steht Werbeagentur Designed by Sascha Schindler ein Auskunftsanspruch zu.

7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

4. Vergütung

1. Es gelten die vereinbarten Vergütungen (Vorkasse vor Druck / Vorkasse vor Medienversand per CD, Mail oder Post). Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Werbeagentur Designed by Sascha Schindler ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

2. Kosten für die Werbemittelvorbereitung oder Werbemittelproduktion, welche Werbeagentur Designed by Sascha Schindler auftragsbezogen auf eigene Rechnung einkaufen muss, müssen als Vorkasse/Abschlagszahlung vorab beglichen werden.

3. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann Werbeagentur Designed by Sascha Schindler dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Werbeagentur Designed by Sascha Schindler verfügbar sein.

4. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden die Werbeagentur Designed by Sascha Schindler dadurch anfallenden Kosten vom Kunden ersetzt und Werbeagentur Designed by Sascha Schindler von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

5. Bei einem Rücktritt des Kunden vor Leistungsbeginn eines erteilten Auftrages kann Werbeagentur Designed by Sascha Schindler unabhängig von der Möglichkeit, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen, 10% des vereinbarten Preises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

6. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

7. Sie können persönlich, per Telefon, per Whatsapp, per Post oder Mail einen Auftrag erteilen. Berechnet werden 150 € für die Erstellung der Designvorlage bei der Homepagegestaltung, 100 € für Logogestaltung bzw. Corporate Design und 60 € pro Seite bei allen anderen Vorlagen wie z.B. Werbeanzeigen, Flyer, Eis- und Speisekarten etc. (zzgl. 19 % Mwst.). Zwei Korrekturphasen sind im Auftrag mit inbegriffen.

8. Zahlungsmöglichkeiten: Vorkasse per PayPal, Bar oder Überweisung vor Druck. Auf Rechnung für Behörden und Vereine.

5. Besondere Leistungen

Sonderleistungen, wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Bildern und Grafiken etc. werden nach Zeitaufwand zum jeweils vereinbarten Stundensatz zu 60 € (zzgl. 19 % Mwst.) in Rechnung gestellt.

6. Geheimhaltungspflicht

Werbeagentur Designed by Sascha Schindler ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

7. Pflichten des Kunden

1. Der Kunde stellt Werbeagentur Designed by Sascha Schindler alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von Werbeagentur Designed by Sascha Schindler sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurück gegeben.

2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit Werbeagentur Designed by Sascha Schindler erteilen.

8. Sorgfaltspflicht

1. Werbeagentur Designed by Sascha Schindler wird die Interessen des Kunden im Rahmen des Vertrages mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrnehmen. Dazu gehört, dass bei einer Auftragsvergabe durch die Agentur an Dritte in jedem Fall das Interesse des Auftraggebers vorgeht.

2. Werbeagentur Designed by Sascha Schindler verpflichtet sich, nur qualifizierte Mitarbeiter mit der termingerechten Durchführung der Aufträge und Aufgaben zu beauftragen. In diesem Sinne haftet die Agentur auch für die von ihr zur Mitarbeit herangezogenen freien Mitarbeiter.

9. Gewährleistung und Haftung

1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Werbeagentur Designed by Sascha Schindler erarbeiteten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und Kennzeichenrechts verstoßen. Werbeagentur Designed by Sascha Schindler ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt Werbeagentur Designed by Sascha Schindler von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch Werbeagentur Designed by Sascha Schindler beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in Textform zu erfolgen. Erachtet Werbeagentur Designed by Sascha Schindler für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache die Kosten hierfür der Kunde.

2. Werbeagentur Designed by Sascha Schindler haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Werbeagentur Designed by Sascha Schindler haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

10. Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialabgaben

1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie z.B. an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von Werbeagentur Designed by Sascha Schindler verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese gegen Nachweis Werbeagentur Designed by Sascha Schindler zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

11. Leistungen Dritter

1. Werbeagentur Designed by Sascha Schindler ist berechtigt, die ihr übertragenden Aufgaben selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

2. Von Werbeagentur Designed by Sascha Schindler eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von Werbeagentur Designed by Sascha Schindler. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von Werbeagentur Designed by Sascha Schindler eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden zwölf Monate ohne Mitwirkung von Werbeagentur Designed by Sascha Schindler weder unmittelbar
noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

12. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von Werbeagentur Designed by Sascha Schindler angefertigt werden, verbleiben bei Werbeagentur Designed by Sascha Schindler. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form
von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

13. Vertragsdauer und Kündigungsfristen

Verträge werden für die genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Textform.

14. Schlussbestimmungen

1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

3. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lengede (Amtsgericht Peine), sofern der Kunde Kaufmann ist.

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